Stand: 08.10.2026
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der AI Rebels UG (haftungsbeschränkt), Altenbekener Damm 54, 30173 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 231131, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Martens (nachfolgend „AI Rebels“), und ihren Kunden.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn AI Rebels ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Individuelle Vereinbarungen, auch mündliche, haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) AI Rebels unterstützt Unternehmen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“).
(2) Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Dazu gehören insbesondere der AI Check und die KI-Potenzialanalyse, die Erstellung von Empfehlungen und Roadmaps, Workshops und Trainings, die Beratung zu AI Governance sowie das laufende KI-Sparring.
(3) Umsetzungsleistungen sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit die Leistungsbeschreibung ein konkretes Ergebnis festlegt. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung und Konfiguration von KI-Tools, die Entwicklung von AI Systemen und Automationen sowie von AI Agents und AI Personas.
(4) Bei Beratungsleistungen schuldet AI Rebels eine sorgfältige Beratung, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Bei allen Leistungen garantiert AI Rebels keine bestimmten Einsparungen, Zeitgewinne, Umsätze oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse. Aussagen auf der Website oder in Präsentationen sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen.
(5) Leistungen außerhalb der Leistungsbeschreibung, einschließlich Änderungswünschen nach Freigabe eines Konzepts, werden nach vorheriger Abstimmung in Textform gesondert nach Aufwand vergütet.
(6) AI Rebels darf zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung verantwortlich.
(1) Angebote von AI Rebels sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald er von beiden Parteien unterzeichnet ist. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags.
(1) Der Kunde führt AI Rebels in die relevanten Prozesse ein, benennt eine feste Ansprechperson und stellt Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten und Termine rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde schließt erforderliche Verträge mit Anbietern von Software, KI-Modellen und Plattformen selbst ab, soweit nichts anderes vereinbart ist, und trägt deren Kosten.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
(4) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, AI Rebels die übergebenen Daten und Inhalte zur Verfügung zu stellen und sie für die vereinbarten Zwecke zu nutzen, insbesondere die Einwilligungen betroffener Personen eingeholt zu haben, soweit erforderlich.
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten ist vor Beginn eine Anzahlung von 50 % fällig. Bei Umsetzungsleistungen kann AI Rebels Abschlagszahlungen nach den im Vertrag festgelegten Meilensteinen verlangen.
(3) Bei laufender Betreuung erfolgt die Abrechnung per SEPA-Lastschriftmandat monatlich zum 1.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist ab Rechnungsdatum zu zahlen.
(5) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB an. AI Rebels darf ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(7) Kosten für Drittleistungen, etwa Lizenzen, API-Nutzung oder Tools, werden im Angebot ausgewiesen und gesondert abgerechnet, soweit der Kunde sie nicht direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
(1) Projektverträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Verträge über laufende Betreuung haben eine Mindestlaufzeit von 6 oder 12 Monaten, je nach Vertrag. Danach verlängern sie sich jeweils um die jeweilige bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für AI Rebels insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsvergütungen oder bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltung vor.
(1) Vereinbarte Termine wie Workshops, Trainings, Vor-Ort-Termine oder Meetings sind verbindlich.
(2) Sagt der Kunde einen Termin ab oder verschiebt ihn, berechnet AI Rebels von der auf den Termin entfallenden Vergütung:
| Absage | Anteil der Vergütung |
|---|---|
| bis 14 Tage vor dem Termin | 0 % |
| 13 bis 4 Tage vor dem Termin | 50 % |
| ab 3 Tagen vor dem Termin oder Nichterscheinen | 75 % |
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AI Rebels kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits angefallene Reisekosten trägt der Kunde.
(4) Kann AI Rebels einen Termin aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen, bietet sie unverzüglich einen Ersatztermin an.
(1) Bei Umsetzungsleistungen sind zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand vergütet. Sollte eine individuelle Vereinbarung durch ein Angebot geregelt werden, gilt dieses vor diesem Absatz.
(2) Der Kunde gibt sein Feedback innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung gesammelt in Textform.
(3) Nach Fertigstellung fordert AI Rebels den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde nimmt innerhalb von 10 Werktagen ab oder benennt wesentliche Mängel in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Frist nach Abs. 3 verstreichen lässt, ohne einen Mangel zu benennen. AI Rebels weist in der Aufforderung auf diese Folge hin. Als abgenommen gilt ein Ergebnis auch, wenn der Kunde es produktiv nutzt.
(1) Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
(2) KI-Modelle erzeugen Ausgaben auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. AI Rebels schuldet daher, dass ein System die vereinbarten Funktionen erfüllt, nicht, dass jede einzelne Ausgabe richtig oder vollständig ist.
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung auf Änderungen, Ausfällen oder Preisänderungen von Drittanbietern beruht, etwa von KI-Modellen, Schnittstellen oder Plattformen, oder auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in das System. Anpassungen daran sind nur im Rahmen einer laufenden Betreuung oder gegen gesonderte Vergütung geschuldet.
(4) Bei Mängeln leistet AI Rebels zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 13.
(5) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 13 Abs. 1.
(1) Mit vollständiger Zahlung räumt AI Rebels dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Konzepten, Roadmaps, Richtlinien, Workflows, Prompts, Personas und Schulungsunterlagen, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht ein. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(2) Ausgenommen sind vorbestehende Materialien, Vorlagen, Methoden und allgemeines Know-how von AI Rebels. Hieran erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb, soweit sie in die Arbeitsergebnisse eingeflossen sind.
(3) Rechte Dritter, insbesondere an Software, KI-Modellen und Open-Source-Komponenten, bleiben unberührt. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
(4) AI Rebels darf den Kunden nur mit vorheriger Zustimmung in Textform mit Namen und Logo als Referenz nennen. Vertrauliche Inhalte werden nicht genannt.
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Ergänzend schließen die Parteien spätestens mit Vertragsschluss eine Geheimhaltungsvereinbarung, deren Regelungen diesen AGB vorgehen.
(2) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt ohne Einschränkung über das Vertragsende hinaus.
(4) Beide Parteien halten die Vorschriften zum Datenschutz ein, insbesondere DSGVO und BDSG. Verarbeitet AI Rebels im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(5) AI Rebels informiert den Kunden über die eingesetzten KI-Tools. Personenbezogene oder vertrauliche Daten des Kunden werden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform in KI-Tools Dritter eingegeben und nur, wenn der Anbieter vertraglich zusichert, die Daten nicht zum Training seiner Modelle zu verwenden.
(6) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von AI Rebels.
(1) KI-gestützte Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde prüft sie eigenverantwortlich, bevor er sie einsetzt oder veröffentlicht, insbesondere bei Entscheidungen mit rechtlichen oder finanziellen Folgen.
(2) KI-generierte Inhalte können Ähnlichkeiten mit geschützten Werken, Marken oder Kennzeichen Dritter aufweisen. AI Rebels prüft solche Inhalte nicht auf Schutzrechte Dritter, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Ob an KI-generierten Inhalten Urheberrechte entstehen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. AI Rebels sichert einen Schutz solcher Inhalte nicht zu.
(3) AI Rebels erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Leistungen im Bereich AI Governance, etwa Bestandsaufnahmen, Risikoeinschätzungen, Nutzungsrichtlinien oder Ethik-Leitlinien, sind technische und organisatorische Beratung. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall, insbesondere nach DSGVO und KI-Verordnung, obliegt dem Kunden und seinen rechtlichen Beratern oder seinem Datenschutzbeauftragten.
(4) Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner eigenen rechtlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere als Betreiber von KI-Systemen nach der KI-Verordnung, etwa bei Transparenzpflichten gegenüber seinen Kunden.
(1) AI Rebels haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AI Rebels nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten 12 Monate je Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet AI Rebels nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
(5) Diese Regelungen gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AI Rebels.
(6) Andere Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz als die in Abs. 1 genannten verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Der Kunde stellt AI Rebels von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden gelieferte Daten oder Inhalte Rechte Dritter verletzen oder dass der Kunde Arbeitsergebnisse entgegen den Hinweisen in § 12 ungeprüft einsetzt. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Ereignisse höherer Gewalt und von AI Rebels nicht zu vertretende Störungen, etwa der Ausfall wesentlicher Drittanbieter, Streik oder behördliche Anordnungen, verlängern Leistungsfristen um die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als zwei Monate, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil kündigen.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Hannover, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. § 1 Abs. 4 bleibt unberührt. Erklärungen gegenüber AI Rebels, etwa Kündigungen, können an moin@ai-rebels.com gerichtet werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.